Was ist eine Stiftung ?

Bundesweit gibt es rund 21.300 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. 95 Prozent der Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke.

Stiftungen wirken mit den Erträgen ihres Vermögens
Das Prinzip einer Stiftung ist schnell erklärt: Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein Vermögen in eine Stiftung ein.
Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse (z.B. Zinsen, Dividenden oder Mieterträge) werden ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben.
Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung dauerhaft erhalten bleiben. Hierüber wacht z.B. die jeweilige Stiftungsaufsicht des Bundeslandes.

Engagement für das Gemeinwesen
Den Zweck einer Stiftung bestimmt der Stifter, wenn er die Stiftung errichtet. Dieser Zweck ist fortan festgeschrieben und darf nicht wesentlich geändert werden. 95 Prozent aller Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke und fördern zum Beispiel Bildungsangebote oder setzen sich für Umweltprojekte ein. Wann genau eine Stiftung gemeinnützig ist, hat der Staat gesetzlich festgelegt. Nur wenn das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, wird sie steuerlich begünstigt.

Unterschied zwischen Zustiftung und Spende
Eine Stiftung kann in der Regel sowohl Zustiftungen als auch Spenden annehmen. Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, dass Zustiftungen das Stiftungskapital erhöhen und die Erträge nachhaltig und dauerhaft im Sinne des Stiftungszweckes wirken. Hingegen muss ein Spendenbetrag innerhalb von zwei Jahren komplett im Sinne des Stiftungszweckes verbraucht werden und steht daher nur einmalig zur Verfügung.

Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen