In der Stiftungssatzung  sind folgende Zwecke fest verankert:

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere Verwirklicht durch
a. die Unterstützung von Personen, welche die Bereitschaft haben, mit Hilfe der Zuwendungen der Stiftung ihre persönliche Not durch aktiven Einsatz zu verbessern, zu überwinden und die eigene Effizienz zu steigern
b. die Förderung von Projekten und Maßnahmen, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von ihrer Herkunft und Bildung in ihrer individuellen Entwicklung und sozialen Kompetenz unterstützen
c. die Vergabe von Stipendien
d. die Übernahme von weltweiten Kinderpatenschaften

Frische Ideen, Anregungen und Anfragen sind herzlich willkommen.

Familie Meissner und alle Beteiligten freuen sich über jeden, der sich, in welcher Form auch immer, an den Aufgaben der Kiefer-Kate Stiftung beteiligen oder gute Förderprojekte umsetzen möchte.